Prädikant*in werden

Durch unseren Fachbereich Prädikantinnen und Prädikanten werden die ehrenamtlichen Anwärterinnen und Anwärter auf das Prädikantenamt in zweijährigen, die beruflich Mitarbeitenden in anderthalbjährigen Kursphasen mit Praxisbegleitung für den ordinierten Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung zugerüstet.

Wir bieten Fortbildungen für ordinierte Prädikantinnen und Prädikanten; beraten Einzelpersonen, Gemeinden und Presbyterien, Kreissynodalvorstände, Synodalbeauftragte und Prädikantenkonvente; begleiten Mentorinnen und Mentoren; veranstalten regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Dezernat im Landeskirchenamt den „Prädikantentag“, Synodalbeauftragtentagungen und Studientage; arbeiten zusammen mit Vertretungen der Prädikantinnen und Prädikanten und geben als Rundbrief rheinischer Prädikantinnen und Prädikanten den „Predigtdienst“ heraus.

Kurz und Aktuell

Hier finden Sie kurze, aktuelle Informationen zu Änderungen oder Ausnahmeregelungen in der Zurüstung sowie Hinweise auf neuere Rechtstexte, zur Veröffentlichung oder Kommunikation.

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Sprecherkreise

Die Sprecherkreise sind die gewählten Vertretungen der jeweiligen Prädikantinnen und Prädikanten auf landeskirchlicher Ebene.

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Wichtige Gesetze

Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze zur Prädikant*innen-Zurüstung: Amtstrachtsverordnung Mustervereinbarung über den ehrenamtlichen Dienst zwischen Prädikantin/dem Prädikanten und ihrer/seiner Wohnsitzgemeinde Ordinationsgesetz Prädikantinnen- und Prädikantengesetz Prädikantinnen- ...

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