Prädikant*in werden

Durch unseren Fachbereich Prädikantinnen und Prädikanten werden ehrenamtliche Anwärter:innen innerhalb von gut 2 Jahren und beruflich Mitarbeitende innerhalb von gut einem Jahr für den ordinierten Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung zugerüstet.

Wir bieten Fortbildungen für ordinierte Prädikantinnen und Prädikanten; beraten Einzelpersonen, Gemeinden und Presbyterien, Kreissynodalvorstände, Synodalbeauftragte und Prädikantenkonvente; begleiten Mentorinnen und Mentoren; veranstalten den „Prädikantentag“, Synodalbeauftragtentagungen und Studientage; arbeiten zusammen mit Vertretungen der Prädikantinnen und Prädikanten und geben Newsletter heraus.

Sprecherkreise

Die Sprecherkreise sind die gewählten Vertretungen der jeweiligen Prädikantinnen und Prädikanten auf landeskirchlicher Ebene.

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Wichtige Gesetze

Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze zur Prädikant*innen-Zurüstung: Amtstrachtsverordnung Ordinationsgesetz Prädikantinnen- und Prädikantengesetz Prädikantinnen- und Prädikantenverordnung Seelsorgegeheimnisgesetz Geschäfts- und Wahlordnung für den Prädikantentag, die Prädikantentagungen und die Sprecherkreise der beruflich mitarbeitenden ...

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